Hier soll eine kurze Erläuterung gegeben werden, wie Schiffsbeteiligungen funktionieren:
Heute werden Schiffsbeteiligungen meist in Form von Kommanditbeteiligungen an Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG angeboten. Der Anleger wird dabei als Kommanditist dieser Schiffsgesellschaften zum Mitunternehmer mit allen damit im Zusammenhang stehenden Chancen und Risiken.
Die Rendite wird bei den heute angebotenen Schiffsbeteiligungen in der Regel über Ausschüttungen erzielt. Die Höhe der Ausschüttungen sind abhängig von den Chartereinnahmen, von denen die Schiffsbetriebs- und Verwaltungskosten, die Zinsen für Fremdfinanzierungen (und ggf. Stille Beteiligungen) sowie die Tilgungen auf das Fremdkapital in Abzug zu bringen sind. Am Ende der Fondslaufzeit, die heutzutage in der Regel auf 12 bis 18 Jahre ausgelegt ist, spielt insbesondere auch der Veräußerungserlös für das Schiff eine entscheidene Rolle für die Rentabilität einer Schiffsbeteiligung. Somit ist es umso wichtiger, bei den Beteiligungsangeboten auf eine solide und plausibele Kalkulation zu achten.
Wie bei den meisten Kapitalanlagen ist auch bei der Entscheidung für eine Schiffsbeteiligung der steuerliche Aspekt zu berücksichtigen. Bei den heute angebotenen Beteiligungen unterliegt die Gesellschaft in der Regel sofort der pauschalen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer. Mit der Tonnagesteuer hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, den Gewinn einer Schiffsgesellschaft pauschal anhand der Nettoraumzahl des Schiffes zu ermitteln und nicht mehr am tatsächlichen Gewinn oder Verlust der Gesellschaft. Der pauschale Gewinn wird dabei anhand eines Staffeltarifes und pro Einsatztag ermittelt. So betägt z. B. der pauschal ermittelte Gewinn eines Containerschiffes mit einer Nettoraumzahl von 6000 im Jahr 15.950,50 € bei 365 Einsatztagen.
Dieser Gewinn ist quotal auf die Gesellschafter zu verteilen und unterliegt bei diesen unter Berücksichtigung der persönlichen Steuersituation der Einkommensteuer. Der tatsächlich erzielte Gewinn oder Verlust der Gesellschaft, auch unter Berücksichtigung des Veräußerungserlöses bei Schiffsverkauf, ist bei der Ermittlung der steuerlich relevanten Zuweisung an die Gesellschafter dann ohne Relevanz.
Daraus folgt, dass aus der Beteiligung als Kommanditist an eine Schiffsgesellschaft, die der pauschalen Gewinnermittlung unterliegt, regelmäßig nur sehr geringe Steuerbelastungen resultieren.
Im Vergleich mit anderen Kapitalanlagen ist daher auch der Betrachtung der Nachsteuerrendite einem hohen Stellenwert beizumessen. |